Vertragsrecht in Corona-Zeiten

Im Rahmen des Vortrages „Vertragsrecht in Corona-Zeiten“ klärt Sonja Laaser über die gegenwärtige Rechtslage auf. Es sollen darüber hinaus folgende Fragen geklärt werden:

  • Wie verhalte ich mich bei einer Veranstaltungsabsage und was für Handlungsempfehlungen gibt es?
  • Wie definieren sich Begriffe wie „Höhere Gewalt“ oder „Unmöglichkeit der Leistung“?
  • Besteht ein Anspruch auf ein Ausfallhonorar bei der Absage von Veranstaltungen?
  • Ich habe bereits Reisekosten verauslagt? Was kann ich tun?
  • Wie treffe ich vertragliche Vereinbarungen zukünftig für den Fall, dass die Veranstaltung ausfällt?
  • Mein Projekt ist öffentlich gefördert. Wie gehe ich mit den Fördergeldern um?

Weitere Infos finden Sie hier.

Sonja Laaser

 

Sonja Laaser studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und Dramaturgie an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch.
Bis 2011 war sie Geschäftsführerin des Ballhaus Ost und hat das Kunstmagazin „ArtiBerlin“ gegründet. Während des Jurastudiums absolvierte sie ihr Referendariat bei der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa.
Diese vielfältigen Stationen helfen ihr, ihre Mandant_innen umfassend zu verstehen und zu beraten: Ihre 2015 gegründete Kanzlei berät schwerpunktmäßig Kulturschaffende in den Bereichen Urheber-, Vergabe-, Zuwendungs-, Steuer- und Gesellschaftsrecht und zum Thema Künstlersozialversicherung.
Gemeinsam mit Julia Wissert hat sie die Anti-Rassismus-Klausel initiiert und entwickelt.
Sie ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.