Schön, dass Sie sich für eine Teilnahme interessieren...

... und die IKF als internationale Kultur-Plattform nutzen möchten, um Ihre künstlerischen Projekten einem Fachpublikum zu zeigen.

Die IKF bietet dafür optimale Rahmenbedingungen – hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Showcases.

 

1. Was ist ein Showcase?

Ein Showcase – ist ein Live-Auftritt mit einer Länge von max. 20 Minuten bzw. für Bands sind es 30 Minuten auf einer der zur Verfügung stehenden Spielstätten/Bühnen.

Ziel ist es, dem Fachpublikum in dieser Zeit einen möglichst umfassenden Eindruck Ihrer aktuellen Produktion zu vermitteln, die Neugierde der Veranstalter zu wecken und sie von Ihrem künstlerischen Schaffen zu überzeugen.

Hinweis zu Walk Acts: Künstler und Ensembles dieser Kategorie können sich mit ihrer Walk Act-Produktion zu festgelegten Zeiten (in der Regel bis zu 2 x täglich) im Foyer und im Zentralfoyer präsentieren. Ein Auftritt auf den vorhandenen Bühnen ist nicht vorgesehen. Alle anderen Regelungen gelten identisch.

2. Wie sind die Konditionen?

Der Showcase ist für die Künstler und Ensemble kostenpflichtig; die Auftrittsgebühr beträgt in dem Bereich Darstellende Kunst und Theater im öffentlichen Raum 450,- € zzgl. MwSt. und im Bereich Musik für Solokünstler und Duos ebenfalls 450,- € und für Bands ab drei Personen 500,- €. zzgl. MwSt. Die Auftrittsgebühr fällt erst an, wenn ein Künstler bzw. Ensemble für eine Showcase ausgewählt wurde und seine Teilnahme verbindlich bestätigt hat.

Der Künstler bzw. das Ensemble wird in Druckerzeugnissen der IKF genannt sowie auf der Homepage präsentiert.

Weiter verpflichtet die Teilnahme mit einem Showcase zur Buchung eines Messestandes: die Künstler und Ensembles müssen während der gesamten Messe in der Ausstellerhalle über einen eigenen oder den Stand einer Agentur vertreten sein.

Der Messestand muss (spätestens) nach Zusage des Showcases umgehend separat gebucht werden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Standbuchung.

Künstler und Ensembles, die ihre Teilnahme mit einem Showcase bestätigt haben, verpflichten sich mindestens bis zur Bekanntgabe der genauen Auftrittszeiten ihre Verfügbarkeit an allen Tagen der Kulturbörse zu gewährleisten.

Wird ein bereits zugesagter Showcase von dem Künstler oder dem Ensemble oder der Agentur abgesagt, wird eine Stornierungsgebühr fällig.

Bei Absage bis zum:

31.10.2024: 50% der Auftrittsgebühren
30.11.2024: 75% der Auftrittsgebühren

Bei Absage ab dem

01.12.2024: 100% der Auftrittsgebühren

3. Wie kann ich mich bewerben? Wie geht es weiter?

Bewerben können sich grundsätzlich alle Künstler und Ensembles aus den Bereichen Darstellende Kunst, Musik und Theater im öffentlichen Raum (Performances & Walk Acts). Für die Bewerbung ist es erforderlich, dass vor dem Bewerbungsschluss ein öffentlicher Auftritt und die Premiere der eingereichten Produktion stattgefunden hat.

Zwischen zwei IKF-Auftritten müssen mindestens drei Jahre liegen.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsformular auf der IKF Website. Für die Bereiche Darstellende Kunst und Musik bis jeweils 03. Juni 2024, für Theater im öffentlichen Raum (Performances & Walk Acts) bis 13. September 2024.

Auswahlkommissionen in jedem Genre wählen nach Bewerbungsschluss im Rahmen einer Jurysitzung die Künstler und Ensembles – inklusive Warteliste – für die kommende IKF aus. Die Mitglieder der Auswahlkommissionen sind Fachleute aus der Branche (Veranstalter, Künstler, Medienvertreter usw.) und wechseln jährlich. Die Entscheidungen der Auswahlkommissionen sind verbindlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Anschließend werden die Künstler und Ensembles benachrichtigt (Künstler und Ensembles aus den Darstellende Kunst und Musik bis Ende Juli, Bewerber aus dem Bereich Theater im öffentlichen Raum bis Mitte Oktober des jeweiligen Jahres). Künstler und Ensembles, die über die Warteliste einen Platz erhalten, werden kurzfristig benachrichtigt, sobald sich eine Möglichkeit für einen Showcase ergibt.

Produktionen mit queerfeinlichen, sexistischen, antisemitischen, rassistischen und menschenverachtenden oder sonstigen diskriminierenden Inhalten werden ausgeschlossen

 

4. Bewerbungsmaterial

Im Online-Bewerbungsformular haben Sie die Möglichkeit alle notwendigen Informationen für Ihre Bewerbung anzugeben, inkl. Videolinks und Promotion-Material. Das Zusenden weiterer Unterlagen ist in der Regel nicht notwendig.
Falls Ihnen nicht alle Unterlagen digital vorliegen, können Sie uns diese auch postalisch zusenden. Die Versandadresse erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung im Anschluss an die getätigte Online-Bewerbung.

Wichtig! Hinweise zum Videomaterial:
Das Videomaterial ist die wichtigste Bewerbungsunterlage bei der Auswahl der Showcases. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Bild und Ton jederzeit und in guter Qualität zur Verfügung stehen.

Bei einer Bewerbung für den Bereich Darstellende Kunst oder Theater im öffentlichen Raum werden zusammenhängende Video-Sequenzen benötigt, die vollständige Szenen darstellen. Zusammengeschnittene Trailer und Interviews sind für die Jury wenig aussagekräftig.

Bei einer Bewerbung für den Bereich Musik senden Sie bitte ausschließlich Video-Ausschnitte mit der Besetzung, mit der Sie sich für die IKF bewerben. Bitte wählen Sie ausschließlich Aufnahmen, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

5. Wie sind die technischen Rahmenbedingungen?

Während der IKF stehen in den Messehallen mehrere professionell ausgestattete Bühnen zur Verfügung.
Die eingereichten Produktionen müssen auf den vorhandenen Bühnen realisierbar sein.
Übersteigen die technischen Anforderungen die vorhandenen Bühnenausstattungen, können diese ggf. erweitert werden. Die Kosten tragen die Künstler und Ensembles. Können technische Anforderungen nicht erfüllt werden, so behält es sich die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) vor, auch bereits ausgewählte Künstler und Ensembles von der Teilnahme auszuschließen.

Walk Acts können sich zu festgelegten Zeiten im Foyer und im Zentralfoyer bewegen. Hier sind keine technischen Ausstattungen vorgesehen. Die endgültige Entscheidung, ob eine Produktion als Walk Act (Foyer, Zentralfoyer) oder als Performance definiert wird, obliegt der FWTM.

 

6. Wie ist der Ablauf eines Showcases?

Alle ausgewählten Künstler und Ensembles erhalten EINE Auftrittszeit während der IKF (Ausnahme: Walk Acts).
Bühnenzuweisung, Dauer des Showcases (max. 20 Min. bzw. 30 Min. für Bands) und die Reihenfolge dieser werden von der FWTM, in Absprache mit der Technik festgelegt. Wünsche hinsichtlich des Auftrittstages, der Auftrittszeit oder des Auftrittsortes können nicht berücksichtigt werden.
Wichtig: Bei der IKF gibt es keine normalen Soundcheck-Zeiten. Die Soundcheck-Zeit beträgt in der Regel 10 Min. Alle diesbezüglichen Wünsche müssen mit der Technik im Vorfeld der IKF besprochen und von ihr genehmigt werden.

Gender Disclaim

Die auf dieser Website gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Mehrfachbezeichnung wird in der Regel zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

 

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